Stichtag 1. Dezember:
Jetzt gilt die neue Kennzeichnung für chemische Stoffe
Ab 1.12.2010 müssen Sie chemische Stoffe nach der CLP-Verordnung kennzeichnen. CLP steht für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Diese europäische Verordnung ersetzt das vertraute Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der Stoffrichtlinie.
Mit der Verordnung wird das von den Vereinten Nationen entwickelte weltweit empfohlene Global Harmonisierte System (GHS) in Europa umgesetzt. Verantwortlich für die Einstufung und Kennzeichnung der Chemikalien sind Hersteller und Lieferanten. Aber auch wenn in Ihrem Unternehmen Chemikalien „nur“ eingesetzt werden, müssen die Mitarbeiter über die neue Kennzeichnung informiert sein. Mit der neuen Verordnung verschwinden nach und nach die vertrauten orangefarbenen Gefahrstoffkennzeichen. Sie werden durch weiße Quadrate, auf der Spitze stehend, mit rotem Rand ersetzt. Allerdings werden die bisherigen Elemente zur Kennzeichnung nicht einfach eins zu eins gegen neue ausgetauscht. Neue Gefahrenklassen und -kategorien sorgen hier für veränderte Kennzeichnungen. Ab 1. Dezember werden Sie die neuen Kennzeichen auf allen Stoffen sehen. Gemische dürfen noch bis zum 1.6.2015 mit den alten Kennzeichen versehen werden – aber auch hier wer- den in den nächsten Monaten immer mehr neue Etiketten erscheinen.
Was müssen Sie als Anwender jetzt tun? Lesen Sie hier weiter.
Damit Ihr Gefahrgut auch 2011 sicher ankommt:
Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick
Zum 1. Januar treten neue Regelungen für Gefahrgut-Transporte in Kraft. Vieles hat sich bewährt und bleibt unverändert. Aber auf einige wichtige Neuerungen müssen Sie Ihre betroffenen Mitarbeiter rechtzeitig hinweisen. Stimmen Sie sich dazu mit dem Gefahrgutbeauftragten in Ihrem Unternehmen ab.
Schnell-Check: Sicher ins neue Gefahrgut-Jahr
1. Haben Sie die aktuellen Vorschriften bestellt? Je nachdem, auf welchem Weg gefährliche Güter Ihren Betrieb verlassen oder hereinkommen, benötigen Sie: ADR/RID 2011 (Straße/Schiene), IATA-DGR 2011 (Luft), IMDG-Code 35. Amendment (See). Unsere Empfehlung: Beschaffen Sie sich auch die englischen Ausgaben, wenn Sie Ihre Güter per Flugzeug oder Seeschiff befördern (lassen). Denn hier brauchen Sie z. B. für die Beförderungspapiere die englischen Stoffbezeichnungen.
2. Haben Sie berücksichtigt, dass die Behörden bei Vorschriftenänderungen häufig Fehlerverzeichnisse nachreichen? Auch dabei können sich noch wichtige Änderungen ergeben. Hinweise finden Sie auf den Web- seiten: www.bmvbw.de, www.iata.org und www.imo.org.
alle weiteren Punkte finden Sie hier mit hilfreichen Download Checklisten. Bestellen Sie hier…..
Brandschutz in Gebäuden: Checkliste für Ihre schnelle Bestandsaufnahme
Brandschutz ist keine einmalige Angelegenheit. Auch wenn Sie eigentlich alles „auf Vordermann“ gebracht haben, schleichen sich im Alltag schnell wieder gefährliche Mängel ein: Notausgänge, die verschlossen sind. Fluchtwege, die als Abstellkammer dienen. Aushilfskräfte, die die Feuerlöscher nicht finden. Nutzen Sie die Zeit des Jahresendes gemeinsam mit dem Brandschutzbeauftragten für eine „Status-Quo-Analyse“.
Laden Sie sich die komplette Checkliste runter hier
Frühjahrsputz im Verbandkasten
Ein altes Sprichwort sagt: Alles neu macht der Mai. Die Verbandkästen in Ihrem Unternehmen sollten Sie jedoch häufi ger als einmal jährlich auf Vordermann bringen. Denn kleine Verletzungen sind im Betriebsalltag keine Seltenheit. Etwa alle 3 Monate sollten Sie prüfen, ob die Materialien in den Verbandkästen noch vollständig und einsatzbereit sind.
Diesmal sollten Sie etwas genauer hinschauen, denn zum Jahresbeginn hat sich die Norm für Betriebsverbandkästen geändert. Keine Bange, Sie müssen nicht alle Erste-Hilfe-Kästen neu einkaufen, sondern können mithilfe der folgenden Checkliste vorhandene Verbandkästen ohne großen Aufwand anpassen. Damit Ihr Verbandkasten auch 2010 normgerecht ausgerüstet ist, brauchen Sie für einen kleinen Kasten zusätzlich folgende Produkte: 1 weiteres Dreiecktuch (DIN 13168 – D), denn statt einem müssen nun 2 vorrätig sein. Neu sind die folgenden Materialien: 8 x Pflasterstrip (25 mm x 72 mm), 1 x Verband- päckchen (DIN 13151 – K), 1 x Kälte- Sofortkompresse (Fläche min. 200 cm2). Hier können Sie aussortieren: Fingerkuppenverband (jetzt 4, bisher 5), Fingerverband (120 mm x 20 mm, jetzt 4, bisher 5 von E 18 x 2).
Pflasterstrip 19 mm x 72 mm (jetzt 4, bisher 10), Verbandpäckchen (DIN 13151 – G; jetzt 1 bisher 2), Fixierbinde (DIN 61634, FB 6; jetzt 2, bisher 3), Fixierbinde (DIN 61634, FB 8; jetzt 2, bisher 3), Vliesstoff-Tuch (jetzt 5, bisher 10). Ganz weggefallen sind mit der neuen Norm das Verbandtuch (DIN 13152 BR) und der Netzverband für Extremitäten. Die Anforderungen an Verbandkästen in Kfz gelten ohne Veränderungen. Auch hier lohnt sich jedoch eine regelmäßige Kontrolle, dann allzu oft bekommen Erste-Hilfe-Materialien oder gar ganze Kästen im Alltag „Beine“.
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Sicherheit von Anfang an: Arbeitsschutz für Jugendliche und junge Beschäftigte
Für Jugendliche und junge Erwachsene liegt das Arbeitsunfallrisiko mindestens um 50 % über dem von erfahreneren Beschäftigten. Deshalb sind Jugendliche durch das Arbeitsschutzrecht besonders geschützt. Wenn Sie die anzuwendenden Vorschriften kennen und für Ihren Betrieb maßgeschneidert umsetzen, erhalten Sie die Gesundheit Ihrer Kollegen und sorgen gleichzeitig dafür, dass die erfolgreiche Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden nicht durch Fehlzeiten in Betrieb oder Berufsschule gefährdet wird. Und nicht zuletzt ersparen Sie Ihrem Betrieb Ausfallzeiten wegen Unfällen und Krankheiten und ggf. Bußgelder durch die Berufsgenossenschaften.
Neue Lenk und Ruhezeiten
Die neue EG-Verordnung Nr. 561/2006 für Güterbeförderung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft hat neuen Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger) ab 3,5 t festgelegt.
Lenkzeitunterbrechung
- Mindestens 45 min. nach 4,5 Std. Lenkzeit
- Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 min. gefolgt von 1 Abschnitt von 30 Minuten zulässig.
Tägliche Lenkzeit
- Maximal 9 STd.
- Erhöhung auf 10 Std. zwei mal pro Woche zulässig
Alle Regelungen finden Sie im Gratis-Download… klicken Sie hier
So können Sie bei uns bestellen:
Sie haben sich für unser Produkt entschieden und würden gerne das Praxishandbuch bestellen? Überhaupt kein Problem, wenn Sie dem Pfeil folgen, dann werden Sie automatisch auf unser Online-Bestellformular geleitet. Hier wird Ihnen genau erklärt, was Sie an Daten angeben müssen…. Klicken Sie hier
Wann bekomme ich mein Produkt?
Wenn Sie bei uns bestellt haben, wird Ihre Bestellung in unserem Rechenzentrum sofort behandelt. Innerhalb von 2 Werktagen wird dann die Bestellung von unserem Kundenservice an Sie versandt. Ihre Ware kommt mir der Deutschen Post.
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Wie sieht es mit Datenschutz aus, ist meine Adresse sicher?
Allgemeines
Wir messen dem Schutz Ihrer Privatsphäre als Nutzer unseres Internetauftritts höchste Bedeutung zu und halten uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung streng an die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediendatenschutzgesetzes. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Wie schützen wir Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten?
Wir wissen das Vertrauen, das unsere Kunden in uns setzen, zu schätzen. Deshalb behandeln wir alle Daten, die Sie uns anvertrauen, mit äußerster Sorgfalt.
Sicherheit Ihrer Daten
Wir benutzen eine der sichersten Technologien, die zur Zeit auf dem Markt ist, die so genannte "Secure Socket Layer"-Übertragung, auch bekannt als SSL. Alle mit dieser sicheren Methode übertragenen Informationen werden verschlüsselt, bevor Sie an uns gesendet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für alle Kundendaten, wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Bankkontonummer, Name und Adresse.
Dank SSL können alle Informationen bei der Übertragung nicht von Unbefugten gelesen werden. Bei der Verschlüsselung werden die von Ihnen eingegebenen Zeichen in einen Code verwandelt, der sicher im Internet übertragen werden kann. Um Sie und uns darüber hinaus vor Missbrauch zu schützen, wird bei Bestellungen die IP-Adresse Ihres Computers an uns übermittelt.

Ferner unterstützen wir die Aktion Anti-Spam des Instituts für faire Werbung im Internet
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Was sagen unsere Kunden?

Guten Tag, mein Name ist Birgit Mueller und ich leite bei XING die Gruppe Arbeitsschutz aktuell. Ich verdanke dem Verlag eine immense Arbeitserleichterung, weil ich auf alle Fragen in diesem Nachschlagewerk eine Antwort und Lösung finde, auf die ich mich auch verlassen kann. Ich durfte selber auf den letzten Arbeitssicherheitstagen in Köln die Chefredaktion und die Experten kennenlernen. Ich vertraue dem „Praxisbuch Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz im Betrieb“.
Ich bin in meinem Betrieb als Sicherheitsbeauftragter tätig. Ich mache das neben meiner normalen Tätigkeit als Schlosser. Ich muss sagen, was man da alles beachten muss schon alleine beim Brandschutz- ohne die Hilfe diese Nachschlagewerkes würde ich unglaublich viel Zeit mit der Researche verbringen.
Peter Hinger, Ulm

