Neu: Endlich alle Neuregelungen im Arbeitsschutz auf einen Blick

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  • welche Neuregelungen im Arbeitsschutz für Sie als Sicherheitsfachkraft gelten
  • warum bei Verstößen gegen die Arbeitsschutz-Vorschriften unter Umständen hohe Bußgelder drohen und wie Sie diese sicher vermeiden
  • wie Sie alle wichtigen Gesetze im Arbeitsschutz 100% korrekt umsetzen und somit Ärger mit den Kontrollbehörden sicher aus dem Weg gehen

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  • Brandschutz: Wie Sie mit diesem Alarmplan Ihrer Pflicht nachkommen
  • Hygienevorschriften: So erstellen Sie im Handumdrehen einen Hygieneplan für Ihren Betrieb
  • DIN-Normen: Die wichtigsten Neuregelungen für Sie als Sicherheitsfachkraft
  • Unfallverhütungsvorschriften: Welche Unfallverhütungsvorschriften 2011 neu sind
  • Maschinenrichtlinie: Wie Sie mit dieser CE-Checkliste die Sicherheit Ihrer Maschinen garantieren
  • Brandschutzordnung: So planen Sie für den Notfall
  • Arbeitsschutzbelehrung: Was Ihre Kollegen wirklich motiviert
  • Nichtraucherschutz: Mit dieser Muster-Betriebsvereinbarung haben Sie dieses leidige Thema endlich vom Tisch
  • Infektionsschutzgesetz: Wie Sie das Gesetz 100% korrekt umsetzen und so gefährlichen Krankheiten sicher vorbeugen
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Auszug aus dem kostenlosen Newsletter Arbeitsschutz aktuell

Neu: Was die Arbeitsschutz-Behörden 2011 in den Betrieben prüfen

Bei 170.000 Betriebsüberprüfungen im Jahr 2007 haben die Beamten der Gewerbeaufsicht rund 250.000 Mängel aufgedeckt – allein in Bayern. Hand aufs Herz: Wie viele wären wohl bei Ihnen gefunden worden – oder könnte man noch finden? Die Kontrollen sind in den Bundesländer wieder voll im Gang. Wenn dann bei Ihnen nicht alles im grünen Bereich ist, drohen nervenzermürbende Untersuchungen und häufig sogar Bußgelder.

Bei Verstoß gegen die Arbeitsschutz-Vorschriften drohen bis zu 50.000 € Bußgeld

Die Bußgelder haben es oft in sich: So wurden infolge der Kontrollen vor 4 Jahren 4.918 mal Bußgelder gegen „Arbeitsschutzsünder“ verhängt – davon in 32 Fällen in Höhe von 5.000 bis 50.000 €. Wie hoch die Bußgelder bei Arbeitsschutzverstößen sein können, ist in zahlreichen Vorschriften festgelegt. Hier finden Sie einige Beispiele. Aber Vorsicht: Unter dem Strich kann es für Ihren Betrieb noch teurer werden. Denn wenn die Nichtbefolgung einer Vorschrift z. B. einen Arbeitsunfall zur Folge hat, drohen außerdem noch Regressforderungen der Berufsgenossenschaften und weitere Kosten.

  • Bis zu 5.000 €: Wenn der Betrieb die gesetzlich vorgeschriebenen Lärm- und Vibrationsschutzmaßnahmen nicht durchführt
  • Bis zu 15.000 €: Wenn Arbeitnehmer über die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden hinaus beschäftigt werden
  • Bis zu 25.000 €: Wenn einer vollziehbaren Anordnung der Arbeitsschutzbehörde zuwider gehandelt wird
  • Bis zu 50.000 €: Wenn die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt wird

Was die Arbeitsschutz-Behörden 2011 prüfen

Noch können Sie sich optimal auf einen Besuch der Gewerbeaufsicht vorbereiten. Denn wenn Sie sich noch heute für den Newsletter Arbeitsschutz aktuell anmelden, zeige ich Ihnen auf einen Blick, was die Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsämter der Länder 2011 in den Betrieben besonders unter die Lupe nehmen. Sie bekommen also im Prinzip genau das, wovon Sie als Schüler immer geträumt haben: die Aufgaben für die nächste Prüfung. So können Sie Ihre Arbeitsschutzaktivitäten rechtzeitig auf Vordermann bringen. Gut für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten – und für Sie: Denn so können Sie dem Besuch der Beamten gelassen entgegensehen.

GRATIS zum Download

Besonders praktisch: Sie erhalten die komplette Übersicht über alle Prüfungen der Arbeitschutz-Behörden in 2011 GRATIS zum Sofort-Download, wenn Sie sich jetzt anmelden.


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